Der Einsatz von KI-gesteuerten Telefonassistenten klingt für viele Unternehmer zunächst unkompliziert und effizient. Doch die Realität sieht anders aus. Leonard Schmedding sprach mit Dr. Lutz Keppeler über die rechtlichen Fallstricke und wie du als Unternehmer DSGVO-konform bleibst und Abmahnrisiken minimierst.
Datenschutz: Einfach, aber kritisch
Dr. Lutz Keppeler macht klar, dass Datenschutz das zentrale Thema beim Einsatz von KI-Telefonassistenten ist. „Man muss hier einige Dinge beachten, insbesondere Transparenz, Dokumentation und Einwilligungen, besonders wenn sensible Daten wie Gesundheitsinformationen verarbeitet werden.“ Ein großes Risiko ist aktuell auch der Datentransfer in die USA, der politisch unter Trump wieder kritisch werden könnte.
Deutsche Plattformen sind keine automatische Lösung
Ein verbreiteter Irrtum: Deutsche Anbieter garantieren automatisch DSGVO-Konformität. Laut Keppeler gilt das nur, wenn keine US-Server involviert sind: „Wenn dein deutscher Anbieter AWS oder Azure nutzt, hast du hinsichtlich der DSGVO nichts gewonnen. Eine rein nationale Lösung ohne US-Infrastruktur wäre notwendig, ist aber kaum verfügbar.“
EU AI Act: Pragmatismus statt Panik
Der EU AI Act sorgt aktuell für viel Verunsicherung. Dr. Keppeler beruhigt jedoch: „Die wesentlichen Vorschriften greifen erst ab 2027. Die aktuelle Verpflichtung zur KI-Kompetenzschulung ist eher pragmatisch zu handhaben und bringt aktuell keine eigenständigen Bußgelder mit sich.“ Für Voice Agents gilt meist kein Hochrisiko-Standard. Wichtig ist allerdings Transparenz darüber, dass ein KI-System genutzt wird.
Vorsicht vor spezialisierten Abmahnkanzleien
Ein erhebliches Risiko entsteht durch spezialisierte Anwälte und Sammelklagen. Dr. Keppeler berichtet von Kanzleien, die gezielt automatisierte Massenklagen vorbereiten: „Es gibt Kanzleien, die Geschäftsmodelle entwickeln, um massenhaft kleine Verstöße abzumahnen. Das muss man ernst nehmen, insbesondere im Datenschutzbereich, wo immaterielle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.“ Als Beispiel nennt er die Google-Fonts-Abmahnungen, bei denen Kläger allerdings vor Gericht scheiterten, weil sie das System missbrauchten.
Berufsrechtliche Besonderheiten: Arztpraxen und Anwälte aufgepasst
Neben der DSGVO gibt es berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtungen, die älter und strenger sind. Insbesondere Ärzte, Anwälte, Steuerberater und andere Berufsgruppen müssen sicherstellen, dass keine vertraulichen Daten unkontrolliert weitergegeben werden. Dr. Keppeler warnt ausdrücklich: „Bei diesen Berufsgruppen ist höchste Vorsicht geboten, hier sollte man keine Risiken eingehen und unbedingt Einwilligungen einholen.“
Wie erkennt man seriöse KI-Berater?
Der KI-Markt boomt und zieht viele Anbieter an, die schnelle Gewinne wittern. Laut Dr. Keppeler sollte man skeptisch sein, wenn Anbieter mit dramatischen Horrorszenarien werben oder mit unklaren Zertifikaten glänzen. „Ein seriöser Anbieter ist lange am Markt, transparent und bietet nachvollziehbare Prüfungen oder Zertifizierungen, etwa nach ISO-Standards.“
Fazit: Pragmatismus und Vorsicht gehen Hand in Hand
Die Einführung von KI-Telefonassistenten bietet enorme Effizienzpotenziale, doch birgt sie auch erhebliche Risiken im Bereich Datenschutz und Recht. Unternehmer sind gut beraten, pragmatisch und informiert an das Thema heranzugehen, klare Transparenz zu schaffen, Einwilligungen einzuholen und bei der Anbieterwahl besonders sorgfältig zu sein.
Für individuelle Unterstützung und einen rechtssicheren Aufbau solcher KI-Systeme empfiehlt sich stets eine professionelle Beratung durch spezialisierte Experten wie Everlast AI. Das gesamte Gespräch ist auf YouTube verfügbar und unten verlinkt.